Musikrechte

Um Musikstücke verwenden zu können, sollte man folgende Dinge beachten:
1. Die Quelle muss klar referenziert werden. Ein Hinweis wie „Ausschnitt von von “ reicht NICHT aus.
2. Der Interpret muss direkt auf der vorliegenden Seite benannt werden, nicht etwa in der Fußzeile.
3. Es dürfen nur Ausschnitte (10 – 20 Sekunden) von Musikstücken verwendet werden, nicht etwa der ganze Song.

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